Es waren glänzende Aussichten, die die BWF-Stiftung den Anlegern präsentiert hatte. Die Anleger konnten Gold kaufen und gleichzeitig wurde ihnen versichert, dass ihnen das Gold später zu einem höheren Preis wieder abgekauft wird. Unabhängig vom tatsächlichen Goldkurs. Mehr als 50 Millionen Euro wurden auf diese Art und Weise bei den Anlegern eingesammelt. Doch vor einem guten Jahr gab es das böse Erwachen. Bei einer Razzia wurde festgestellt, dass der überwiegende Teil des Goldes nicht echt ist. Da half es auch nichts, dass die Finanzaufsicht BaFin die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger angeordnet hatte. Nur wenige Tage später meldete der Trägerverein der BWF-Stiftung, der Bund deutscher Treuhandstiftungen (BDT) Insolvenz an. Das Geld der Anleger könnte verloren sein.
„Hoffnungen auf eine hohe Quote im Insolvenzverfahren können sich die Anleger wohl auch nicht machen. Daher sollten weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden, um nicht auf den Verlusten sitzen zu bleiben“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. So können Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen und auch gegen die Vermittler entstanden sein. „Die BWF-Stiftung hatte keine Erlaubnis der BaFin für ihr Einlagengeschäft. Dadurch könnten sich die Unternehmensverantwortlichen auch persönlich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, kommen deliktische Schadensersatzansprüche hinzu“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.
Die Ansprüche können sich aber auch gegen die Vermittler richten. Sie sollen hohe Provisionen erhalten haben. „Über diese Größenordnungen müssen die Anleger aufgeklärt werden, da hohe Weichkosten auch die Wirtschaftlichkeit der Geldanlage negativ beeinflussen. Außerdem hätten die Vermittler bei ungewöhnlich hohen Provisionen hellhörig werden und das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Ebenso hätten die Anleger über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen“, so Rechtsanwältin Gaber.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de>
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