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C&A Bank und SWK Bank lassen Anleger glauben, dass Spareinlagen bei ihnen einen zusätzlichen Schutz durch die Bundesregierung genießen. Jedoch sind tatsächlich nur 50.000 Euro geschützt. Im Internet hatten die beiden Banken auf die Regierungserklärung der Kanzlerin Angela Merkel aus dem Herbst 2008 verwiesen, dass Spareinlagen grundsätzlich geschützt würden. Diese Garantie galt jedoch nur für die Banken, die durch die Finanzkrise Probleme hatten.
C&A Bank und SWK Bank können ihren Sparkunden nur den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung von maximal 50.000 Euro pro Anleger einschließlich der aufgelaufenen Zinsen bieten. Deutlich höhere Sicherungsgrenzen findet man allerdings bei den meisten anderen Banken. So sind bei privaten Kreditinstituten, die dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken (BdB) angehören, die Einlagen in Millionenhöhe geschützt. Nahezu unbegrenzten Schutz für Privatanleger bieten öffentliche Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die über eigene Sicherungseinrichtungen verfügen. 250.000 Euro pro Anleger sind bei privaten Bausparkassen geschützt.
Mitgeteilt von Rechtsanwaltskanzlei Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller