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Der Versicherer Clerical Medical hat seine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen und den Anspruch einer Kundin anerkannt. Die Kundin, die mit einer kreditfinanzierten fondsgebundenen Kapitallebensversicherung hohe Verluste gemacht hatte, verlangte von Clerical Medical Schadensersatz.
Der Versicherer möchte offenbar ein Grundsatzurteil vermeiden, deshalb die Entschädigung der Kundin. Viele weitere Klagen sind allerdings derzeit noch anhängig – und deren Ausgang noch offen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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