Nach den recht deutlichen Urteilen des Bundesgerichtshofes hat sich der Prozessfinanzierer Roland entschlossen, klagewillige Kunden von Clerical Medical (CMI) zu unterstützen. Heißt: Roland übernimmt als Rechtschutzversicherung die Prozesskosten auf eigenes Risiko – wird der Prozess gewonnen, dann fällt ein vereinbarter Teil der erstrittenen Summe an den Rechtsschutzversicherer. Dies ist umso bedeutender, als das in aktuell abzuschließenden Rechtschutzversicherungen Fälle aus dem Kapitalanlagenrecht oft ausgeschlossen sind.
Für Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden, ist das ein Zeichen dafür, dass Kunden des britischen Lebensversicherers nun auf jeden Fall ihre Ansprüche geltend machen sollten. Das Angebot einer Prozessfinanzierung sollte man dann annehmen, wenn die persönliche Lage ein weiteres Engagement nicht mehr zulässt. Aber: „Prozessfinanzierer setzen nicht umsonst auf Themen, die vor dem BGH recht eindeutig anlegerfreundlich geklärt wurden.“ Will heißen: Es ist für Roland ein kalkulierbares Risiko: Auch für selbstfinanzierte Klagen gegen Clerical Medical stehen die Chancen überaus groß, anstehende Verfahren zu gewinnen oder im Vorfeld durch angemessene Vergleiche abzuschließen.
Das Angebot von Prozessfinanzierern sollte man idealerweise dann in Anspruch nehmen, wenn kein eigenes Geld für einen Prozess zur Verfügung steht. Cäsar-Preller: „Um das Thema Risikominimierung sollte es nicht gehen, denn wenn Ihnen ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht empfiehlt, gegen CMI zu klagen auf Basis der BGH-Urteile, dann ist das Verlustrisiko überschaubar!“
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