Bei dem Zertifikat mit der Bezeichnung CS Relax Express Zertifikat auf Deutsche Aktien 2, WKN CS0AJW, handelt es sich um ein Zertifikat der Credit Suisse AG International. Das Zertifikat wurde am 14.08.2007 emittiert und hat eine Laufzeit bis zum 07.10.2011.
Das Zertifikat war so aufgebaut, dass man auf sechs vorgegebene Aktienkurse gesetzt hat und an vorgegebenen Beobachtungsstichtagen geschaut wurde, wie der Kurs der Aktie sich im Vergleich zum Startniveau entwickelt hat. Wenn alle sechs Aktienkurse zum Stichtag über der Schwelle von 90 % des Startniveaus gelegen hätten und bis zu diesem Zeitpunkt keine einzige der Aktien unter die Barriere von 50 % des Anfangswertes gefallen wäre, wäre das Zertifikat vorzeitig gekündigt worden und der Anleger hätte das komplette eingesetzte Kapital zuzüglich einer Rendite von 16 % erhalten. Würde die Barriere von 50 % des Anfangswertes jedoch von einer oder mehreren Aktien während des Zeitraums verletzt, würde lediglich eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgen, vorausgesetzt alle Aktien würden am Beobachtungsstichtag über 90 % des Anfangskurses notieren. Würde eine oder mehrere Aktien am Beobachtungsstichtag unter der 90 % Schwelle des Anfangswertes notieren, jedoch keine der Aktien bis zu diesem Zeitpunkt die 50 % Barriere durchbrochen haben, so fände zwar keine vorzeitige Auszahlung statt, die Anleger würden jedoch die Rendite von 16 % erhalten und die gesamte Prozedur würde am nächsten Beobachtungsstichtag fortgesetzt werden. Wenn jedoch eine oder mehrere Aktien die 50 % Barriere durchbrochen haben sollte und an einem Beobachtungsstichtag eine oder mehrere Aktien unter der 90 % Schwelle liegen, so käme es für den Rest der Laufzeit weder zu einer vorgezogenen Rückzahlung, noch zu einer Renditeausschüttung. Zurückgezahlt würde dann nur noch in der Höhe, in der sich die schlechteste Aktie im Vergleich zu ihrem Anfangswert entwickelt hat, höchstens jedoch 100 % des Anlagebetrages. Bei den sechs Aktien handelte es sich um die Aktien der BASF, RWE AG St, Deutsche Post AG, Munich Re – Münchener Rückversicherungsgesellschaft, Deutsche Bank AG, Daimler AG. So sah das Konzept der Credit Suisse International aus.
Bereits zum ersten Stichtag wurde jedoch die Schwelle von 90 % unterschritten und auch die Kursbarriere von 50 % bis dahin durchbrochen. Die Anleger haben damit keinerlei Rendite für das Zertifikat erhalten und müssen mit erheblichen Verlusten rechnen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat bei der Beratung von geschädigten Anlegern immer wieder festgestellt, dass bei der Beratung der Anleger wenn überhaupt nur unzureichend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurde. Dies insbesondere in Fällen wie hier, wo nicht die nur die Gefahr eines Aktienkurses auf den Kunden umgewälzt wird, sondern gleich von sechsen.
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller weißt weiterhin daraufhin, dass Vermittler und Berater es in vielen Fällen unterlassen haben, die Anleger über erhaltene Provisionen aufzuklären, dies kann unter Umständen ebenfalls eine Verletzung der Beratungspflichten darstellen.
Trotz allem wurde das Zertifikat vielfach als vermeintlich sichere Geldanlagen an die Anleger herangetragen und diesen untergejubelt.
„Anleger sollten unbedingt einen spezialisierten Anwalt aufsuchen und prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche gegen Bank oder Vermittler zustehen.“, empfiehlt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „Vorliegend handelt es sich um nichts anderes als eine Wette auf den Verlauf von gleich sechs Aktienkursen und keineswegs um die sichere Kapitalanlage, als die das Zertifikat vielfach verkauft wurde!“
Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht geschädigten Anlegern mit seinen mehr als 15 Jahren Erfahrung im Anlegerschutz gerne zur Seite und prüft umfassend ihre Ansprüche.
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