Vermieter sind verpflichtet, Laub aus der Regenrinne zu entfernen. Jedoch gilt dies nicht für das ganze Jahr. Denn im Sommer ist in der Regel dafür der Mieter zuständig, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass ein Vermieter die Dachrinne nur dann regelmäßig prüfen muss, wenn durch die Jahreszeit oder durch hohe Bäume in der Nähe mit viel Laub zu rechnen sei. Schließlich soll die Dachrinne ja nicht verstopfen.
Ein Fall:
Eine Lagerhalle befand sich in der Nähe eines Laubwaldes. Nach einem Unwetter im Sommer entstand aufgrund einer Verstopfung ein Wasserschaden am Gebäude.
Der Mieter wollte den Schaden nicht zahlen, kam aber damit bei Gericht nicht durch. Denn die Richter entschieden, dass die Dachkontrolle im Sommer eine vertragliche Nebenpflicht des Mieters sei. Dies ergäbe sich aus dem Mietvertrag. Zudem habe der Vermieter seine Kontrollpflicht nicht verletzt.
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