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Bei der Versicherung können auch feine Risse oder vereinzelt fehlende Dachpfannen nach einem starken Unwetter geltend gemacht werden. Das halbe Dach muss dafür nicht gleich abgedeckt sein, um zur Versicherung zu gehen. 
Hausbesitzer sollten ihr Dach immer nach einem heftigen Unwetter in Augenschein nehmen. Gerissene oder verschobene Dachziegel seinen Schäden, für die eine Gebäudeversicherung etwa nach Starkregen und Gewitterböen aufkommt, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. 
Es wird empfohlen, alle Schäden mit Fotos zu dokumentieren und der Versicherung zu melden. Zur Besichtigung des Daches sollte ein Fernglas benutzt werden und nicht selber auf das Dach gestiegen werden. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller