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Man sollte unbedingt vorher mit seinem Nachbarn sprechen und eine Vereinbarung aushandeln, will man eine Hausfassade an der Grundstücksgrenze dämmen. Denn der Nachbar muss eine Dämmung nicht akzeptieren, die in sein Grundstück hineinragt. Als Entschädigung kann der Bauherr seinem Nachbarn zum Beispiel eine sogenannte Überbaurente oder eine finanzielle Abfindung für die überbaute Fläche anbieten.
Solch eine Vereinbarung mit dem Nachbarn sollte man unbedingt schriftlich festhalten. Damit sich spätere Grundstückseigentümer auch an die Vereinbarung halten müssen, sollte sie unbedingt auch ins Grundbuch eingetragen werden.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 6 U 121/09
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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