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Fußballfans haben es zurzeit schwer, wenn sie während der Weltmeisterschaft arbeiten müssen. Oft dürfen die Spiele bei der Arbeit nur am Radio verfolgt werden. Radiohören ist erlaubt, solange die Kollegen nicht gestört werden und die Arbeit nicht liegen bleibt. Das Bundesarbeitsgericht sagt dazu, dass man nebenbei Radio hören kann – fernsehen jedoch nicht. Dafür ist die Zustimmung des Chefs nötig. 
Möchte man kein Spiel verpassen, sollte man Urlaub nehmen. Der Chef muss so lange einzelne Tage gewähren, wie keine betrieblichen Belange entgegenstehen, wie etwa ein hoher Krankenstand. 
Jedoch sollte man nicht einfach „krankmachen“. Denn dadurch kann eine Abmahnungen und Kündigung drohen. 
Auch Schichtarbeiter dürfen Rücksicht erwarten. Wenn sie zum Beispiel einen tauschbereiten Kollegen finden. Dann muss der Chef zustimmen, wenn nicht gute Gründe dagegensprechen, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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