Das Finanzamt muss die Kosten für ein Gutachten, in dem Sachverständige bei einer Scheidung den Wert des Grundbesitzes ermittelt haben, nicht als außergewöhnliche Belastung anerkennen. Mit solch einem Gutachten hatte ein Kläger auf die Auskunftsklage seiner Frau reagiert. Denn als es um den Zugewinn in der Ehe ging, forderte die Frau, dass er sein Endvermögen und die zur Wertermittlung nötigen Unterlagen offenlegt. Das Finanzgericht in Hessen urteilte, dass dafür ein solches Gutachten nicht nötig sei.
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