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Wer kennt das nicht? Man bucht einen günstigen Flug und muss schlussendlich doch noch einige Euros draufzahlen. Zum Beispiel für Koffer oder Taschen. Laut dem Europäischen Gerichtshof sind diese Extrakosten auch rechtsgültig. Allerdings müssen die Kosten für den Reisenden abzusehen sein.
Die Fluggesellschaften sind berechtigt, Extrakosten für das Gepäck der Fluggäste zu verlangen. So entschied es der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Eine Regelung aus Spanien wollte diese Aufschläge für den ersten Koffer verbieten. Dies sei aber nicht mit dem EU-Recht vereinbar, sagten die Richter (Rechtssache C-487/12).
Für das Handgepäck oder am Flughafen neu gekauft Waren darf jedoch keine Extragebühr verlangt werden. Es sei denn, dass das „normale Maß“ deutlich überschritten wird. Billigflug-Anbieter haben das Geschäftsmodell, dass sie die Flüge billig anbieten und dann Zusatzkosten erheben, wenn der Reisende Gepäck mitnehmen möchte. Dabei ist es dem Reisenden jedoch selbst überlassen, ob er den Preis niedrig halten möchte und kein Gepäck mitnimmt oder eben nicht. „Die Kosten müssen bei einer eventuellen Buchung jedoch transparent sein.“, sagt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Ob dies im Einzelfall so ist, müssen dann die nationalen Behörden klären.
Bei Handgepäck kann deshalb keine Zusatzgebühr erhoben werden, weil es der Fluggesellschaft keine zusätzliche Arbeit macht. Bei großen Koffern und Taschen sieht das jedoch anders aus.
In einem Fall hatte sich eine Frau bei der Verbraucherbehörde in Spanien beschwert, weil sie mit der Fluggesellschaft Vueling aus der British-Airways-Gruppe geflogen war und Zusatzkosten anfielen. Sie war von La Coruna nach Amsterdam geflogen und wollte zusammen mit drei Freunden insgesamt zwei Koffer aufgeben. Die Fluggesellschaft Vueling verlangte hierfür 40 Euro extra. Die Frau weigerte sich jedoch die Gebühr zu zahlen. Daraufhin fragte das spanische Gericht beim Europäischen Gerichtshof an, ob die spanische Reglung gilt, die den Aufschlag untersagt, oder ob das nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der Europäische Gerichtshof entschied sich dagegen. Das EU-Recht gilt und nach diesem darf eine Extragebühr erhoben werden. „Das Konzept der Billigflug-Anbieter besteht ganz klar darin, dass solche Zusatzkosten anfallen können, daher muss man wohl in den sauren Apfel beißen und bezahlen.“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller abschließend.
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