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Sofern die Bundesregierung tatsächlich entsprechend ihrer Ankündigung eine Einigung innerhalb der großen Koalition erzielt, stehen uns noch binnen Jahresfrist eine grundlegende Reform des Erbschaftssteuerrechts ins Haus. Folgende Eckpunkte können festgehalten werden und dürfen wohl als sicher gelten:
Anders als bisher git entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass bei der Bewertung des zu versteuernden Vermögens nicht mehr entscheidend ist, woraus dieses besteht. Nach der alten Rechtslage kam Grundbesitz und Immobilien nur mit etwa 60-80 % ihres tatsächlichen Verkehrswerts in Ansatz und Betriebsvermögen mit zum Teil noch weniger. Künftig aber werden beide genauso bewertet wie Bargeld oder Wertpapiere, so dass eine g&aumL;ngige Beratungspraxis, zu Steuersparzwecken Geld- und Wertpapierverm&oumL;gen in Immobilien umzuschichten, nicht mehr greifen wird. Von der Reform am meisten profitieren werden der Ehepartner und die Kinder des Erblassers oder Schenkers, denn diese profitieren von höheren Freibeträgen und günstigeren Steuersätzen. Hingegen werden beispielsweise Geschwister, Nichten oder Neffen des Erblassers oder gar familienfremde Personen tiefer in die Tasche greifen müssen, denn hier sinken die Freibeträge und die Sätze steigen wesentlich. Die größten Einschnitte birgt die Reform bei der Übertragung von Betriebsvermögen, so dass sich vor allem Unternehmer auf Mehrbelastungen einstellen müssen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller rät somit in jedem Falle dazu, geplante Vermögensübertragungen, sei es nun schenkweise oder durch Erbschaft, von rechts- und steuerfachkundigen Ratgebern überprüfen zu lassen.

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