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die Miete nach Modernisierungsmaßnahmen zu erhöhen, ist nicht durch eine verspätete Mitteilung über diese Maßnahmen ausgeschlossen. Laut Expertenangaben ist sogar bei einer Unterlassung dieser Mitteilung eine Mieterhöhung nicht ausgeschlossen, sondern deren Beginn verschiebt sich lediglich um sechs Monate (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: VIII ZR 6/07).

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