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Ein Gericht in dem US-Bundesstaat Missouri verurteilte den riesigen Konsumgüter- und Pharmakonzern Johnson & Johnson zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 72 Millionen US-Dollar (das sind derzeit rund 65 Millionen Euro).

Was ist denn hier geschehen?

Das Unternehmen wurde von einer Angehörigen einer im Jahre 2015 an Krebs gestorbenen Frau verklagt.

Die verstorbene Dame hatte jahrelang Produkte des Konzerns, wie zum Beispiel Babypuder, verwendet. Diese hätten den Eierstockkrebs hervorgerufen.

Das Gericht erkannte, dass es seit Dekaden bekannt sei, dass talkumhaltige Produkte – wie eben dieser Babypuder, die Gesundheit gefährden und der Konzern keine dementsprechenden Warnhinweise gab.

Aus internen Unterlagen des Konzerns ging wohl hervor, dass Johnson & Johnson „etwas“ verstecke.

Das war hier also das Problem.

Diese Vorwürfe wies der Konzern jedoch entschieden zurück.

Es sei wissenschaftlich Bewiesen, dass in der Kosmetik verwendetes Talkum nicht gesundheitsschädlich sei. Die Gesundheit der Kunden stehe für Johnson & Johnson immer an erster Stelle.

Tatsächlich befassen sich zahlreiche Studien mit der Wirkung von Talkum. Es wird auch als Rohstoff zur Herstellung von Gummiartikeln und Polier- und Gleitmittel u.a. verwendet.

Mittlerweile wird es schon durch andere Rohstoffe, wie etwa Maisstärke, ersetzt.

Ob dieses Urteil jedoch den Weg durch die Instanzen übersteht ist fraglich. Trotzdem können Johnson & Johnson und weitere Pharma- und Kosmetikkonzerne davon ausgehen, dass in Zukunft zahlreiche Klagen ins Haus flattern werden.

Das Schadensersatzrecht in Deutschland ist mit dem in den Vereinigten Staaten nicht zu vergleichen. Hierzulande ist die Höhe des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes wesentlich geringer.

Bei schadensersatzrechtlichen Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller gerne zur Seite.

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