„Strategisches Immobilien- und Wertpapierinvestment – Das Ideale Konzept für Altersvorsorge und Vermögensaufbau“
Mit diesem Slogan bewirbt die DCM Deinböck Capital-Management AG den geschlossenen Renditefonds DCM GmbH & Co. Renditefonds 14 KG in dem Verkaufsprospekt des Fonds. Die DCM AG ist dabei Initiator des Fonds.
Das Konzept hinter dem Renditefonds war dabei die Tatsache, dass nicht nur in Immobilien investiert werden sollte, wie es bei einem normalen Immobilienfonds passiert, sondern gleichzeitig in einen Wertpapierfonds. Damit sollten laut dem Vorstand der DCM Deinbröck Capital-Management AG, dem Anleger alle Vorteile einer Beteiligung an Gewerbeimmobilien an ausgewählten Standorten und die Chancen einer Wertpapieranlage geboten werden.
Beteiligen konnten sich interessierte Anleger über eine Treuhandgesellschaft, wobei jedoch ein Wechsel in die Direktkommanditistenstellung möglich war. Auf die Beteiligung wurde ein Agio in Höhe von 5 % erhoben. Eine Kündigung der Beteiligung sollte erstmals zum 31.12.2024 möglich sein.
Lange Laufzeit des Renditefonds stellt ein erhebliches Risiko für den Anleger dar. Erst zum Ende des Jahres 2024 soll eine Kündigung der Beteiligung möglich sein, was im Umkehrschluss natürlich auch bedeutet, dass der Anleger so lange nicht an das eingesetzte Kapital herankommt, wenn nicht vorher die Beteiligungsgesellschaft aufgelöst wird und dabei ausreichend Mittel übrig bleiben. Zu Berücksichtigen ist hierbei auch, dass es keinen geregelten Zweitmarkt für die Beteiligung an dem Fonds gibt, so dass es dem Anleger auch nicht möglich ist, die Beteiligung anderweitig einfach zu veräußern, sondern davon ausgegangen werden muss, dass ein angemessener Preis nicht erzielt werden kann.
„Hierüber müssen die beratende Bank bzw. der freie Berater oder Vermittler den Anleger ausdrücklich hinweisen!“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „Es wäre absolut verfehlt, einem Anleger, der sein Geld nur kurzfristig oder mittelfristig anlegen will, eine Beteiligung an einem solchen Fonds zu empfehlen. Ebenso muss dem Anleger klar sein, dass er auf unvorhergesehene Geldnöte nicht flexibel reagieren kann, wenn sein Kapital in einer solchen Anlage gebunden ist.“
Weitere Risiken die der Anleger sich bewusst machen muss, sind die Entwicklung der Markt- und Standortverhältnisse, insbesondere was die erzielbaren Mieten und auch die Vermietung an sich angeht, so können die Mieten in der Zukunft fallen oder es zu Leerständen kommen. Ebenso kann ein Mieter in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Weiterhin kann es zu unvorhersehbaren Kosten wegen Instandhaltung und Modernisierung kommen, die Finanzierungen können auslaufen und die Veräußerungserlöse können deutlich unter den Erwartungen zurückbleiben. Hierdurch kann sich auch die Beteiligungsdauer deutlich verlängern, wenn kein Käufer für die Immobilien gefunden werden kann und die Beteiligungsgesellschaft nicht genug liquide Mittel hat, um bei einer Kündigung das Beteiligungskapital zurückzuzahlen.
„Letztendlich sind die Risiken bei einer Beteiligung an einem Fonds immer etwas, über das ausführlich beraten werden muss und dies geht keinesfalls in einem kurzen Gespräch.“, führt der Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller weiter aus.
Weiterhin ist auch zu bedenken, dass Berater und Vermittler häufig eine Provision für die Vermittlung entsprechender Beteiligungen erhalten und diese unter Umständenauch ungefragt offen legen müssen, keinesfalls dürfen sie eine falsche Höhe der Provisionen angeben.
„Im vorliegenden Fall wird viel mit den Vorteilen von Immobilienerwerb und Anlage in Wertpapier geworben, den Anleger musste aber auch deutlich gemacht werden, dass natürlich auch die Risiken beider Geschäfte sich verwirklichen können.“, heißt es von Seiten des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter.
Sollten Sie sich an einem geschlossenen Renditefonds beteiligt haben und der Meinung sein, dass Sie hierbei nicht richtig beraten wurden, so steht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller Ihnen jederzeit gerne zur Seite und prüft für Sie, ob Schadensersatzansprüche gegenüber einem der Beteiligten bestehen. Hierbei können wir auf mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich des Anlegerschutzes zurückblicken.
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