Reiseveranstalter müssen bekanntlich für einen eventuellen Pleitefall versichert sein. Ob der Sicherungsschein den Kunden der Delphin Cruises GmbH nun hilft, kann steht aber derzeit noch nicht fest. Bevor ihre Kreuzfahrt ans Schwarze Meer im Herbst 2010 startete, wurde sie in Frankreich angeblich wegen eines Motorschadens abgebrochen. Die Kunden bekamen ihr Geld nicht zurück, da die Delphin kurz darauf Insolvenz beantragte.
Gemäß dem Sicherungsschein müsste die Zurich Versicherung zahlen, was sie aber nicht tut. Sie argumentiert, dass sie nur hafte, wenn der Grund für den Abbruch eine Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit sei. Das sei hier nicht der Fall, die Kreuzfahrt sei aus anderen Gründen abgebrochen worden.
Derzeit klagen vor dem Landgericht Frankfurt fünf Delphin-Kunden gegen die Zurich Versicherung. Sie gehen davon aus, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits bei Reiseabbruch vorlag.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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