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Eigentlich ist in nur Ausnahmefällen die Beleidigung des Chefs ein Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Beleidigung muss dabei schon sehr schwerwiegend sein.
Es ist natürlich immer eine Herabwürdigung, seinem Vorgesetzten einen beleidigenden Spruch an den Kopf zu werfen, und man sollte stets versuchen, dieser Kurzschlusshandlung zu widerstehen. DieBeleidigung wiegt umso schwerer, wenn andere Mitarbeiter oder sogar Kunden dies mitbekommen.
Mit einer fristlosen Kündigung wird man eher nicht rechnen müssen, rutscht einem in der Hektik mal ein „So ein Idiot“ heraus – eventuell aber mit einer Abmahnung. Wenn es einem aber passiert ist, sollte man sich umgehend dafür entschuldigen.
Unabhängig davon können auch Aussagen als Beleidigung gelten, die im Kern wahr sind. Wenn der Chef 120 Kilo wiegt, ist er unbestreitbar dick. Ihn dann aber z. B. als „fetten Klops“ zu bezeichnen, ist natürlich unpassend und würde sicherlich Konsequenzen haben.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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