Wer im Winter mit einem Auto mit Sommerreifen unterwegs ist, kann bei einem Unfall bestraft werden. Doch jetzt hat in einem Fall das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), die für den Winter angemessen Bereifung vorschreiben, für verfassungswidrig erklärt.
Die Klage eines Autofahrers, der im Winter ins Rutschen gekommen und in ein Schaufenster gekracht war, gab den Anlass für das Verfahren. Weil er mit Sommerreifen unterwegs gewesen war, bekam er ein Bußgeld aufgebrummt. Laut OLG ist die Formulierung, wonach „geeignete, an die Wetterverhältnisse angepasste Bereifung“ Pflicht sei, zu unbestimmt. Sie lasse nicht erkennen, ob nicht auch Sommerreifen ausreichen könnten. Tests von Winterreifen hätten nicht geklärt, dass Sommerreifen auf Eis immer schlechter seien als Winterreifen.
Die Wirkung des Urteils ist zunächst gering. Das Gericht hat die Vorschrift in diesem konkreten Fall zwar nicht angewendet, für alle anderen bleibt sie aber gültig. Das Verkehrsministerium hat auf Anfrage erklärt, dass es die Entscheidung sehr ernst nehme und die Regeln jetzt in einem Fachausschuss überprüfen würde.
Man sollte sich also nicht darauf verlassen, dass andere Gerichte nun ebenso entscheiden. Wie bisher sollte man bei Schnee und Eis im Zweifel nur mit Winterreifen fahren.
Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeichen: 2 SsRs 220/09
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