Wer ein Grundstück erwirbt, um hierauf eine Immobilie zu errichten, muss zahlreiche Vorschriften beachten. Dies fängt schon mit der Bauantragsstellung bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde an. Viele Gemeinden haben nämlich für ihr Gemeindegebiet einen sogenannten Bebauungsplan als Satzung erlassen. Bevor der Bauherr einen Bauantrag stellt, sollte er überprüfen, ob sein geplantes Vorhaben den Festsetzungen dieses Plans entspricht, wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden rät.
Der Bebauungsplan legt dabei fest, welche Art und welches Maß der Bebauung in einem bestimmten Gebiet zulässig sind. Dort finden sich dann regelmäßig Festsetzungen zur maximal zulässigen Stockwerkszahl, deren maximal zulässige Höhe bis hin zu Regeln über die zulässige Dachform. Daneben legt der Bebauungsplan auch die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) fest. Eine Grundflächenzahl von 0,4 ist ein durchaus gängiger Wert, d.h. 40 % der Grundstücksfläche dürfen bebaut werden. Bei der Geschossflächenzahl ist ein Wert von 1,2 die gängige Praxis, d.h. bei einem Grundstück von 200 Quadratmetern dürfen 220 Quadratmeter Wohnfläche nicht überschritten werden.
Existiert ausnahmsweise kein Bebauungsplan, folgen die bauplanungsrechtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen unmittelbar aus dem Baugesetzbuch (BauGB). Ein Grundsatz lautet dabei, dass sich die bauliche Anlage in die nähere Umgebung „einfügen“ muss. Hier lohnt es sich einen Blick auf die nachbarlichen Grundstücke zu werfen. So fügen sich in ein Wohngebiet verständlicherweise nur Wohnhäuser und keine größeren Gewerbe- oder Industriebauten ein, wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden erklärt.
Neben den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise dem BauGB, die nur die Zulässigkeit nach Bauplanungsrecht regeln, müssen Bauherren aber auch die Vorschriften des Bauordnungsrechts beachten. Hier werden in den maßgeblichen Landesgesetzen (etwa in Hessen: Bauordnung des Landes Hessen – HBO) baupolizeirechtliche Regelungen zur Gefahrenabwehr getroffen. Vorschriften des Brandschutzes, der Umweltverträglichkeit oder auch einfach nur der erforderliche Mindestabstand einer baulichen Anlage zum Nachbargrundstück werden hier festgelegt.
Die Zahl der zu beachteten Vorschriften ist fast unübersehbar, wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller weiß. Wenn es hier zu einem Streit mit der Baugenehmigungsbehörde kommt, hat der rechtsunkundige Bürger kaum Chancen sich durchzusetzen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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