Wiesbaden. – Der Bundesgerichtshof hat am 21.04.2009 entschieden, dass eine Zinsklausel in Sparkassen-Kreditverträgen unwirksam ist. Nach der alten Klausel war es den Sparkassen möglich, die Zinsen und Aufwandsentgelte je nach Marktlage zu Ungunsten der Kreditnehmer zu verändern. Die Bundesrichter entschieden, dass diese Klausel die Kreditnehmer der Sparkassen ungebührlich benachteilige und deshalb unwirksam sei.
Alle Sparkassenkunden sollten überprüfen, ob sie gegebenenfalls wegen der unwirksamen Klausel in der Vergangenheit oder in der Gegenwart zu viel Zinsen bezahlt haben. Auch muss immer genauestens geprüft werden, ob die Sparkassen – dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2009 folgend – die Zinsklausel für die Zukunft ändern.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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