Der heute 67jährige Karl W. verdiente im Jahr 1997 als Lkw-Fahrer recht gut. Er kam auf bis zu 100.000 DM (heute ca. 51.000 Euro) im Jahr. Ein Freund erzählte ihm von günstigen Immobilien im Osten und auch sein Berater bei der Bank ermutigte ihn zum Erwerb eines Objekts im Osten. So kaufte Karl W. eine 74-Quadratmeter-Wohnung in Königs-Wusterhausen zum Kaufpreis von rd. 188.000 Euro. Das entsprach einem Quadratmeterpreis von 2.543 Euro – und das wohlgemerkt auf dem Land. Mehr kostete nicht einmal in Düsseldorf der Quadratmeter. Der tatsächliche Wert des erworbenen Objekts betrug lediglich 100.000 Euro.
Der Zweck des Immobilienerwerbs war eigentlich die Aufbesserung seiner Rente gewesen. Das Problem war, dass nach fünf Jahren der Steuervorteil durch die Sonderabschreibungen wegfiel. Darüber hinaus sanken die Mieteinnahmen, da die Wohnung oft leer stand. Die gesamte Rente des Herrn W. in Höhe von 1.115 Euro ging für die Zinsen und Tilgung drauf. Hinzu kamen dann noch Kosten für Renovierungen und Eigentümerumlage. Die Schulden wuchsen auf 145.000 Euro an.
Der von Karl W. beauftragte Fachanwalt konnte schließlich helfen. Die Wohnung konnte für 55.000 Euro verkauft werden, und nach Zahlung eines Restbetrages von 5.000 Euro war die Angelegenheit erledigt.
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden hierzu:
Man sollte keine Wohnung kaufen, die weit vom eigenen Wohnort entfernt liegt; im obigen Fall waren es mehr als 600 km! Möglichst sollte man auch die Wohnung im fertigen Zustand besichtigen. Karl W. sah die Wohnung ja nur im Rohzustand. Sinnvoll ist es auch, vor dem Kauf Informationen über das Umfeld, die dortigen Kaufpreise und Mieten einzuholen.
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