Wenn der Nachbar den Rasenmäher, die Motorsäge oder ähnliches in Gang setzt, ist die Ruhe dahin; und manchmal auch die gute nachbarliche Beziehung. Was man als Nachbar dulden muss und was nicht, erklärt ihnen Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden: „Das Rasenmähen oder der sonstige Einsatz von Geräten ist zwar grundsätzlich erlaubt. Etwas anderes gilt aber an Sonn- und Feiertagen sowie zu den Ruhezeiten, d.h. nach 20 Uhr und vor 7 Uhr sowie mittags von 7-13 Uhr. Für bestimmte Geräte wie Grastrimme, Freischneider, Laubbläser usw. gelten strengere Regeln. Hier ist eine Nutzung grundsätzlich nur von 9-17 Uhr erlaubt.“
Strengere Regeln durch die Gemeinde sind dabei auch möglich. Auch kann sich etwas anderes ergeben, wenn der Nachbar jeden Tag den Rasen mäht. „Wer nur seinen Nachbarn ärgern will, kann sich natürlich nicht auf nachbarliche Duldungspflichten berufen“, so Cäsar-Preller weiter.
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