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Schlagerbarde Michael Wendler hat es mit seinen Prozessen sogar ins Feierabendprogramm von RTL geschafft- meist kam der Sänger dabei eher weniger gut weg. In einem Verfahren beim OLG Düsseldorf vom 21.05.2013 hatte der Sänger nun zum Teil Recht gekriegt. Verklagt wurde er von einem Namensvetter, der sich „Der Wendler“ als Wortmarke beim Patentamt hatte eintragen lassen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden führt dazu aus: „Auch ein Eigenname ist grundsätzlich schutzfähig und beim Patentamt –jedenfalls potentiell- eintragbar. Dies bedeutet natürlich nicht, dass jetzt alle Bürger zum Patentamt rennen müssen, um später noch Ihren Namen führen zu dürfen. So hat es auch das OLG gesehen und beide Parteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Der Namensvetter muss nun die Wortmarke löschen lassen und beide dürfen Ihren Namen nur noch mit Zusatz verwenden.“
Ob es nun tatsächlich keinen „Der Wendler“ mehr geben wird, bleibt abzuwarten.
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