Bei dem DB Balanced Currency Harvest Index Swap, kurz Harvest Swap, handelt es sich um ein hochkomplexes strukturiertes Finanzprodukt, welches von der Deutschen Bank vorwiegend im und um das Jahr 2008 vertrieben wurde.
Anleger und Bank zahlen hierbei auf einen vereinbarten Betrag Zinsen, wobei der Betrag selber nie überwiesen oder ausgetauscht wird, so dass dementsprechend hohe Beträge eingesetzt werden können. Während die Bank dabei einen festen Zinssatz auf den vereinbarten Betrag zahlt, bezahlt der Anleger einen variablen Zinssatz, welcher sich nach dem Deutsche Bank Balanced Currency Harvest (EUR) Index richtet, einen von der Deutschen Bank selbst erstellten Index, welcher sich aus verschiedenen Währungen zusammensetzt. An bestimmten Tagen vorher festgelegten Fälligkeitstagen werden die Zahlungen miteinander verrechnet und der überschießende Betrag an den jeweiligen Empfänger ausgezahlt.
„Die Bank wettet letztlich bei diesem Geschäft gegen Ihren Kunden, denn dessen Verluste sind spiegelbildlich die Gewinne, welche die Bank gezahlt bekommt.“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. „Das die Bank sich bei einem solchen Geschäft vor Verlusten geschützt hat, dürfte ziemlich offensichtlich sein. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass der Anleger auch noch auf einen Index setzt, den die Bank, hier also die direkte Gegenseite, selber entwickelt hat.“
Solange kein maximaler variabler Zinssatz vereinbart wurde, besteht damit ein unbegrenztes Verlustrisiko des Anlegers, auf welches die Deutsche Bank hinweisen musste. Selbst bei einer Begrenzung des variablen Zinssatzes muss die Bank jedoch auf die möglichen Verluste und deren Wahrscheinlichkeit hinweisen und darf diese keinesfalls verharmlosen, in dem sie etwa sagt, dass das Risiko allenfalls theoretischer Natur wäre.
„Weiterhin hat die Bank in keinem der uns bekannten Fällen auf den anfänglich bestehenden negativen Marktwert der Swaps hingewiesen oder diesen gar beziffert.“, so der Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. „Nach unserer Ansicht wäre die Bank dazu jedoch verpflichtet gewesen, da das Urteil des BGH vom 22.03.2011 sich insoweit auch auf diese Swaps übertragen lässt.“
Hat die Bank bei der Beratung zum DB Balanced Currency Harvest Index Swap diese oder andere Aufklärungspflichten verletzt, so schuldet sie dem Kläger regelmäßig im Rahmen des Schadensersatzes die Rückabwicklung des Geschäfts. Anleger, welche einen Harvest Swap abgeschlossen haben, sollten zu einem spezialisierten Anwalt gehen und ihre Ansprüche gegen die Bank von diesem prüfen lassen. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht geschädigten Anlegern dabei mit seinen mehr als 15 Jahren Erfahrung im Anlegerschutz gerne zur Seite und prüft umfassend ihre Ansprüche.
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