Die Deutsche Bank muss laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: XI ZR 33/10) einem mittelständischen Unternehmen aus Hessen 540.000 Euro Verlust aus einem sogenannten „CMS Spread Ladder Swap“-Vertrag erstatten. Die Bundesrichter in Karlsruhe waren der Ansicht, die Bank habe das Unternehmen nicht genau genug über die Höhe und die Wahrscheinlichkeit von Verlusten aufgeklärt.
Swap-Verträge sind komplizierte Wetten auf die Zinsentwicklung. Die Deutsche Bank hat solche Finanzierungsverträge mit rund 200 Unternehmen und Kommunen abgeschlossen. Die Schäden dieser Bankkunden werden von Branchenkennern auf insgesamt rund eine Milliarden Euro geschätzt.
Auch andere Großbanken haben solche oder ähnliche Verträge abgeschlossen. Was allerdings gut für die Steuerzahler sein könnte: Die Kommunen könnten unter Umständen jetzt Hunderte von Millionen Schadensersatz von den Banken bekommen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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