Kostenlosen Termin online buchen
Der Streit um das Anbringen von Parabolantennen durch Mieter ist schon seit vielen Jahren ein juristischer „Dauerbrenner“. Auf der einen Seite steht das Bedürfnis ausländischer Mieter, Sender ihres Heimatlandes zu empfangen und damit die in Artikel 5 Grundgesetz verankerte Informationsfreiheit zu genießen. Auf der anderen Seite steht das Eigentumsrecht des Vermieters (Art. 14 Grundgesetz). „Bei der Frage, ob ein Mieter ein Recht dazu hat, Satellitenschüsseln anzubringen, ist stets eine Abwägung zwischen diesen beiden Grundrechten erforderlich“, so Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. 
Nach Auskunft von Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi könne einem Mieter sogar gekündigt werden, falls durch den unbefugten Einbau einer Parabolantenne das Eigentum des Vermieters erheblich beschädigt wird; zudem gehe es auch um die Frage, ob im heutigen Zeitalter nicht auch das Internet das Informationsbedürfnis aus dem Heimatland befriedigen könne. „ Das Landgericht Augsburg hat in diesem Zusammenhang bereits klargemacht, dass ein Vermieter die Erlaubnis verweigern kann, wenn ein Mieter Sender in seiner Heimatsprache auch über das Internet empfangen kann; es ist absehbar, dass dieser Rechtsprechung auch weitere Gerichte folgen werden“.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Cäsar-Preller beraten neben vielen anderen Rechtsgebieten auch in  sämtlichen mietrechtlichen und immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller selbst ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller