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Wie soll man sich verhalten, wenn man Erbe geworden ist und unter dem Nachlass ein Geschäftsbetrieb fällt?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Von juristischer Seite ist diese Frage eine haftungsrechtlicher Art. Erbrechtlich gibt es hierbei zwar Möglichkeiten, die Haftung auf die Erbmasse zu begrenzen. Wenn neben dem Laden aber noch weiteres Vermögen dazu gehört, fällt dies natürlich auch darunter. Schwieriger wird es aber, wenn der Geschäftsbetrieb ein Handelsgewerbe im Sinne des HGB ist. Sofern nicht ohnehin eine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist dies dann der Fall, wenn ein gewisser Jahresumsatz erreicht wird und keine Ausnahme vorliegt; also kein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein freier Beruf. Dann muss der Erbe grundsätzlich sich binnen 3 Monaten entscheiden, ob er den Betrieb weiterführt und haftet dann grundsätzlich voll mit seinem ganzen Vermögen. Auch hier ist aber eine Begrenzung für Altschulden durch Eintragung ins Handelsregister möglich. Trotzdem sind 3 Monate nach dem Erbfall schon sehr sportlich. Ob sich die Fortführung wirtschaftlich lohnt, ist binnen dieser kurzen Zeit, oft nur schwierig festzustellen.“
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