Was sich innerhalb von Kirchengemäuern abspielt, ist Sache der Kirche, denken sich viele Bürger.
„Keineswegs“, meint Rechtanwalt Cäsar-Preller, „wenn die Kirchturmglocken zu laut oder zu oft dröhnen oder eine Kündigung wegen der falschen Konfession ausgesprochen wird, ist der Gang zu den Gerichten nicht selten. Es gibt aber auch ohnehin spezielle Kirchengerichte, im Katholischen etwa den Offizial oder das Metropolitangericht. Gerade in Disziplinarverfahren wird sich hier heftig gestritten. Der Codex Juris Canonici von 1983 ist hier für viele Streitigkeiten maßgeblich. Im evangelischen Kirchenrecht gibt es dabei zwar kein zentrales Gesetz, das Gewohnheitsrecht hat hier in vielen Bereichen allerdings eine ähnliche Wirkung.“
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