Viele Bauherren oder Hausbesitzer müssen nun Teile ihres Gebäudes nachrüsten, damit weniger Energie verbraucht wird. So wurde es vom Staat im Nachfolger der Energieeinsparverordnung von 2009 beschlossen.
Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) kommen ab dem 1. Mai 2014 einige Veränderungen auf Hausbesitzer und Bauherren zu. Vieles hat sich vor allem für die Neubauten geändert, aber auch alte Immobilien müssen verändert werden.
Insgesamt soll mehr Klarheit über den Energieverbrauch geschaffen werden. Somit können Mieter oder Käufer sich ein besseres Bild machen. Dazu zählt auch der Energieausweis. Dieser muss nun die Energieeffizienzklassen von A+ bis H aufweisen. Bisher enthielt er nur Kennwerte zum Energiebedarf- oder verbrauch. Die künftigen Immobilienanzeigen müssen die Angaben über die Energieeffizienz enthalten. „Somit wird es für potentielle Mieter oder Käufer einfacher, zwischen dem Immobilienangebot auszuwählen.“, sagt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Die neuen Energieausweise sind zwar aussagekräftiger als die alten, jedoch lange noch nicht perfekt. Denn 40 Prozent des Energieverbrauchs hängt immer noch vom Bewohner ab. Jedoch wird es technisch nicht möglich sein, einen genauen Energieverbrauch für jedermann zu erstellen. Schließlich geht jeder anders mit Strom und Heizung um. Trotzdem sind die Effizienzklassen insgesamt sehr sinnvoll für einen bewussteren Verbrauch und ein einheitliches Maß. Momentan ist die Energieeffizienz eines Gebäudes zwar noch nicht ausschlaggebend, allerdings wird sich das in der Zukunft vermutlich ändern.
Die Zukunft – 2016
Viele Regelungen gelten erst ab dem Jahr 2015 oder sogar 2016. Allerdings sollten Hausbesitzer diese jetzt schon im Auge behalten, da weitere Kosten auf sie zukommen. Nächstes Jahr wird zum Beispiel der Austausch aller Konstanttemperaturheizkessel anstehen, wenn sie älter als 30 Jahre sind.
„Bauherren sollten nun schon damit anfangen, die neuen Standards einzubauen. Das ist zwar ein bisschen teurer, langfristig aber eine sehr gute Investition in die Zukunft.“, rät Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
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