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Abwasserleitungen, die vor 1965 auf Grundstücken in Wasserschutzgebieten verlegt wurden, müssen bis Ende des Jahres 2015 auf ihre Dichtheit hin überprüft werden. Bei später verlegten Leitungen endet diese Prüffrist erst mit Ende des Jahres 2020.
Wird bei der Überprüfung der Leitungen ein Schaden festgestellt, so muss der Eigentümer je nach Schwere der Defekte eine Sanierung innerhalb der nächsten 10 Jahre erfolgen.
Sinn und Zweck der Kontrolle der Wasserleitungen ist nicht nur der Umweltschutz, sondern auch der Schutz der Hauseigentümer, um Nässeschäden, aufwändige Reparaturen am Mauerwerk und einen möglichen Wertverlust der eigenen Immobilie zu vermeiden.
Von der Überprüfung ausgenommen sind selbstverständlich solche Hauseigentümer, die nicht im Wasserschutzgebiet leben, allerdings sind auch diese zur regelmäßigen Überprüfung verpflichtet.
Die bald endende Frist lockt aber auch unseriöse Anbieter zur Kanaldichtungsprüfung an. Diese Nutzen oft die Möglichkeit Hauseigentümer per Telefon oder direkt an der Haustür davon zu überzeugen, dass sie eine Prüfung durch sie durchführen lassen sollten. Meistens stellt sich dann nach dieser Überprüfung heraus, dass die Leitungen auf jeden Fall erneuert werden müssen und so nicht mehr tragbar sind. Diese Anbieter sind allerdings oft überteuert. Aufgrund der Überrumplungssituation haben die Eigentümer allerdings keine Möglichkeit mehr, Vergleichsangebote einzuholen.
Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden rät Hauseigentümern sich von solch einem Angebot nicht überrumpeln zu lassen. Es sei im Normalfall keine Eile geboten, denn eine Sanierung kann, wie bereits erläutert, innerhalb von 10 Jahren nach Schadensfeststellung erfolgen.
Sollte es dennoch zu einem ungewollten Vertragsabschluss gekommen sein, so steht den Eigentümern meistens ein vertragliches Widerrufsrecht zu, wonach diese den Vertrag binnen 14 Tagen schriftlich widerrufen können. Ist zwischen den Vertragsparteien kein eindeutiger Widerruf geregelt, so gilt ein Widerrufsrecht noch innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen nach Vertragsschluss.
Gerne beraten wir Sie auch in allen anderen Rechtsfragen.

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