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Um das gesamte Reisegepäck gegen Diebstahl oder sonstigen Verlust abzusichern, kann man bei Buchung der Reise eine Reisegepäckversicherung abschließen.
Diese Versicherung tritt bis zur Höhe der Versicherungssumme ein, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, das aufgegebene Gepäck nicht am selben Tag wie Sie am Urlaubsort ankommt und man deshalb Ersatzkäufe tätigen muss sowie wenn das Gepäck gestohlen, durch einen Unfall des Transportmittels oder durch Feuer zerstört wird. Dabei sind jedoch bestimmte Gegenstände wie Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Kontaktlinsen oder Handys oftmals nicht oder nur eingeschränkt versichert. Mit einem Drittel der Versicherungssumme sind meist Dinge wie Fotoapparate oder Schmuck versichert.
Beim Verlust des Gepäcks muss nachgewiesen werden, welche Gegenstände abhanden gekommen sind und welchen Wert sie hatten. Es sollte daher vor Reiseantritt eine Liste mit allen einzelnen mitgeführten Gegenständen und Kleidungsstücken erstellt werden. Diese Liste sollte man sowohl im Handgepäck als auch zu Hause aufbewahren.
Auch wenn man mit dem Auto im Urlaub unterwegs ist, kann eine Reisegepäckversicherung sinnvoll sein. Das Gepäck ist versichert, wenn das Auto zwischen 6 und 22 Uhr verschlossen abgestellt wurde. Dabei darf das Reisegepäck aber nicht sichtbar im Auto liegen, sondern muss beispielsweise im Kofferraum verstaut sein. Meist treten die Versicherungen hier nur dann ein, wenn das Auto auf einem bewachten Parkplatz oder in einer Garage geparkt war.
Die Kosten für eine Reisegepäckversicherung hängen von der Höhe der Versicherungssumme ab. Bei einer Versicherungssumme von bis zu 1.000 Euro zahlt man z. B. zwischen 14 Euro (bei einer Reisedauer von bis zu 10 Tagen) und 56 Euro (bei einer Reisedauer von bis zu 93 Tagen). Der Selbstbehalt beträgt hierbei etwa 50 Euro.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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