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Für Arbeitnehmer, die im Außendienst arbeiten, ändert sich im Jahr 2014 die Steuervorteile, zu einem Geschäftstermin oder einer Fortbildung. Am 30. September hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben mit weiteren Details veröffentlicht. 
Daher gilt für Dienstfahrten, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht ersetzt:
Das Fahrer von Mopeds, Motorrädern und anderen motorbetriebenen Fahrzeugen pro Kilometer 20 Cent als Werbungskosten abrechnen dürfen. 
Bei den Autofahrern bleibt es bei der 30 Cent-Pauschale für jeden gefahrenen Kilometer.
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