Das Landgericht Berlin hat aktuell die Deutsche Kreditbank in einem „Schrottimmobilienfall“ zum Schadenersatz gegenüber einem Anleger verurteilt. „Die Berliner Richter sahen es als erwiesen an, dass die Bank vorliegend einen konkreten Wissensvorsprung darüber hatte, dass der Kaufpreis die zu erwerbende und finanzierende Wohnung mehr als doppelt so hoch war wie der Wert der Wohnung, sodass sie den Anleger hierüber hätte aufklären müssen“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.
Das Gericht hat in dem Urteil darauf hingewiesen, dass die DKB AG eine interne Beleihungswertermittlung über den Wert der Immobilie vorgenommen hatte. Aus dieser hätte sie zwingend erkennen können und müssen, dass für Wohnungen in der Art und in der Lage wie die des Kunden Preise von durchschnittlich ca. 700 € pro m² gezahlt wurden. Die Wohnung hätte somit nach dieser simplen Berechnung einen Wert von ca. 40.000 € gehabt. Dem Käufer waren als Kaufpreis aber ca. 85.000 € und damit mehr als das Doppelte abverlangt worden. Die Überteuerung ging damit in den schon als sittenwidrig überteuerten Bereich. Dies hätte die Bank erkennen und den Kunden hierauf hinweisen müssen, der dann selbstverständlich von dem ganzen Geschäft Abstand genommen hätte.
Die DKB muss nun ca. 12.000 € an den Kunden zahlen, ihn von sämtlichen Darlehenspflichten freistellen und darüber hinaus die unrentable Wohnung selbst übernehmen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller begrüßt das Urteil: „Es dürfte zukünftig für die Banken schwieriger werden, sich durch die schlichte Behauptung, nichts von einer Überteuerung gewusst zu haben, im Prozess aus ihrer Verantwortung zu stehlen“.
Es bleibt gegenwärtig abzuwarten, ob die DKB gegen das Urteil Berufung einlegen wird, und wie dann das nächsthöhere Kammergericht in Berlin die Sache sieht. Wir werden die Angelegenheit verfolgen und zu gegebener Zeit wieder hiervon berichten.
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