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In der europäischen Union sind Arbeitnehmer immer in dem Land krankenversichert, in dem sie beruflich tätig sind. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl weist daraufhin. Jedoch die Arbeitnehmer die „Grenzgänger“ die in einem Land wohnen und im Nachbarland arbeiten können sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Wohllandes einschreiben, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Das hat den Vorteil, dass sie nicht nur zum Arzt im Arbeitsort, sondern auch im Wohnort ohne bürokratischen Aufwand behandelt werden können. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller