Bei dem Dow Jones EURO STOXX 50 Capped Bonuszertifikat 06/2008, WKN HV557C, handelt es sich um ein Zertifikat der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München, welche inzwischen als HypoVereinsbank ein Teil der UniCredit Group ist. Das Zertifikat konnte in dem Zeitraum 19.05.2008 bis 30.05.2008 gezeichnet werden und hatte eine Laufzeit vom 03.06.2008 bis 25.06.2009.
Bei dem Zertifikat setzte der Anleger auf die Entwicklung des Preisindex Dow Jones EURO STOXX 50 im Vergleich zum Schlusskurs am 30.05.2008. Beobachtungszeitraum war vom 02.06.2008 bis zum 19.06.2009. Sollte der Kurs des Dow Jones EURO STOXX 50 in diesem Zeitraum nicht unter 70 % des Schlusskurses am 30.05.2008 fallen, bekämen die Anleger 108 % des eingesetztes Kapitals ausgezahlt. Sollte der Kurs des Dow Jones EURO STOXX 50 in dem gesamten Zeitraum jedoch auch nur einmal unter die 70 % Schwelle fallen, so bekäme er am 25.06.2009 eine Rückzahlung in Höhe des Verhältnisses zwischen Schlusskurs am 30.05.2008 und Schlusskurs am 19.06.2009. Begrenzt wurde eine mögliche Auszahlung auch hier auf 108 % des eingesetzten Kapitals.
Der EURO STOXX 50 durchbrach die Barriere und die Anleger bekamen am Ende der Laufzeit lediglich knapp 64,5 % des eingesetzten Kapitals zurück gezahlt. Viele Anleger wurden davon schlichtweg überrascht, da ihnen bei Erwerb der Zertifikate meist gesagt wurde, es handele sich vorliegend um eine sichere und risikoarme Anlage.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat bei der Beratung von geschädigten Anlegern immer wieder festgestellt, dass bei der Beratung der Anleger wenn überhaupt nur unzureichend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurde.
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller weißt weiterhin daraufhin, dass Vermittler und Berater es in vielen Fällen unterlassen haben, die Anleger über erhaltene Provisionen aufzuklären, dies kann unter Umständen ebenfalls eine Verletzung der Beratungspflichten darstellen.
Trotz allem wurde das Zertifikat vielfach als vermeintlich sichere Geldanlagen an die Anleger herangetragen und diesen untergejubelt.
„Anleger sollten unbedingt einen spezialisierten Anwalt aufsuchen und prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche gegen Bank oder Vermittler zustehen.“, empfiehlt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „Vorliegend handelt es sich um nichts anderes als eine Wette auf den Verlauf eines Preisindexes und dass zur Zeiten einer Finanzkrise!“
Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht geschädigten Anlegern mit seinen mehr als 15 Jahren Erfahrung im Anlegerschutz gerne zur Seite und prüft umfassend ihre Ansprüche.
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