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Das Zertifikat DRESDNER BANK AG GL. CHAMPIONSII Z20.05.10 BSKT, WKN DR3WZY, wurde von der Dresdner Bank Im Jahr 2007 emittiert. Die Laufzeit des Zertifikates endete am 20.05.2010.
Das Zertifikat war so aufgebaut, dass man auf drei vorgegebene Aktienindizes gesetzt hat und an vorgegebenen Beobachtungsstichtagen geschaut wurde, wie der Kurs der Aktie sich im Vergleich zum Startniveau entwickelt hat. Bei den Indizes handelte es sich um den Dow Jones EURO STOXX 50, den Nikkei 225 und den S & P 500. Wenn alle drei Aktienindizes zum Stichtag über der Schwelle von 100 % des Startniveaus gelegen hätten und vom Startzeitpunkt bzw. dem letzten Beobachtungsstichtag bis zu diesem Zeitpunkt kein einziger der Indizes unter die Barriere von 50 % des Anfangswertes gefallen wäre, wäre das Zertifikat vorzeitig gekündigt worden und der Anleger hätte das komplette eingesetzte Kapital zuzüglich einer Kuponzahlung von 6 % erhalten.
Würde die Barriere von 50 % des Anfangswertes jedoch von einem oder mehreren Indizes während des Zeitraums verletzt, würde lediglich eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgen, vorausgesetzt alle Indizes würden am Beobachtungsstichtag über 100 % des Anfangskurses notieren.
Würde einer oder mehrere Indizes am Beobachtungsstichtag unter der 100 % Schwelle des Anfangswertes notieren, jedoch keiner der Indizes bis zu diesem Zeitpunkt die 50 % Barriere durchbrochen haben, so fände zwar keine vorzeitige Rückzahlung des eingesetzten Kapitals statt, die Anleger würden jedoch die Kuponzahlung von 6 % erhalten und die gesamte Prozedur würde am nächsten Beobachtungsstichtag fortgesetzt werden.
Falls es zu keiner vorzeitigen Rückzahlung des Zertifikates kommen sollte, würden die Anleger bei Fälligkeit eine Rückzahlung in Höhe der Entwicklung bekommen, die der Kursentwicklung des Indizes entspricht, welcher die für den Anleger nachteiligste hatte. Etwas anderes sollte nur gelten, wenn während der gesamten Laufzeit keiner der Indexe 50 % seines Ausgangswertes unterschritten hätte, dann wären den Anleger zumindest 100 % des eingesetzten Kapitals zurückgezahlt worden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat bei der Beratung von geschädigten Anlegern immer wieder festgestellt, dass bei der Beratung der Anleger wenn überhaupt nur unzureichend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurde. Dies insbesondere in Fällen wie hier, wo nicht die nur die Risiken eines Aktienindexes auf den Kunden umgewälzt wird, sondern gleich von dreien.
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller weißt weiterhin daraufhin, dass Vermittler und Berater es in vielen Fällen unterlassen haben, die Anleger über erhaltene Provisionen aufzuklären, dies kann unter Umständen ebenfalls eine Verletzung der Beratungspflichten darstellen.
Trotz allem wurde das Zertifikat vielfach als vermeintlich sichere Geldanlagen an die Anleger herangetragen und diesen untergejubelt.
„Anleger sollten unbedingt einen spezialisierten Anwalt aufsuchen und prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche gegen Bank oder Vermittler zustehen.“, empfiehlt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „Vorliegend handelt es sich um nichts anderes als eine Wette auf den Verlauf von gleich drei Aktienindizes und keineswegs um die sichere Kapitalanlage, als die das Zertifikat vielfach verkauft wurde!“
Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht geschädigten Anlegern mit seinen mehr als 15 Jahren Erfahrung im Anlegerschutz gerne zur Seite und prüft umfassend ihre Ansprüche.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller