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Ob anTür zur Diskothek, bei der Suche nach einer neuen Mietwohnung oder nach einem neuen
Arbeitsplatz. Oftmals erfolgt eine Ablehnung durch die Gegenseite. Die Motive hierfür sind dabei
oft nicht sachlicher Art, sondern auf Diskriminierung zurückführen. Wer generell „nicht an Türken“
vermietet, oder bei Bewerbungen von Frauen allenfalls ein müdes Lächeln aufbringt, handelt
dabei nicht rechtens. Bedeutet das, dass man dagegen vorgehen kann? Rechtsanwalt Cäsar-
Preller hierzu: „Oft handelt es sich um eine rechtliche Grauzone. Privatpersonen müssen die Werte
des Grundgesetzes nicht verinnerlichen. Ihre Entscheidungen und die Motivation hierfür sind
grundsätzlich Ihre Sache.“
Das bedeutet aber nicht, dass man völlig rechtlos ist.
Cäsar-Preller weiter: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat in Bezug auf Diskriminierung in
Sachen Arbeit und Bewerbungen viel bewegt. Hier kann man bis zu 3 Monatsgehälter mitnehmen.
Bei anderen Gebieten – gerade rund um die Mietwohnung- gibt es zwar auch Regelungen.
Ein Anspruch auf Mietvertragsabschluss ergibt sich aber nicht. Hier ist auch der Nachweis viel
schwieriger. In die Köpfe schauen kann man den Leute eben nicht.“
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller