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Immer mehr Privatpersonen nutzen Onlineplattformen wie Ebay, Amazon, Hood und Klaydo. Doch nun droht diesen Nutzern großes Ungemach durch die deutschen Finanzbehörden. So wurde nun gegen ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen Berufung eingelegt, in welchem die Richter den Finanzämtern das Recht abgesprochen hatten, von den Onlineplattformen Sammelauskünfte über alle Händler anzufordern. Sollte der Bundesfinanzhof nun entscheiden, dass die Finanzämter entsprechende Auskünfte einfordern dürfen, kämen auf viele private Nutzer erhebliche Einkommenssteuernachforderungen zukommen.
Nie war es so leicht, nicht mehr gebrauchte Kleider, altes Spielzeug oder Möbel und dergleichen loszuwerden, wie in den Zeiten von Amazon, Ebay und Co. Immer mehr Menschen entdecken Onlineverkaufsplattformen für sich, um nicht benötigte Sachen loszuwerden und gleichzeitig etwas Geld zu verdienen. In den wenigsten Fällen werden die Einkünfte aus diesen Verkäufen dem Finanzamt gemeldet. Dies ist in Zeiten von klammen Staatskassen dem Fiskus ein Dorn im Auge und dieser versucht nun entgangene Steuern aus den Onlineverkäufen wieder reinzuholen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass sich viele Privatpersonen gar nicht bewusst sind, welche Gewinne sie versteuern müssen und welche nicht. So besteht neben der Einkommenssteuerpflicht auch eine Umsatzsteuerpflicht, wenn mehr als 17.500,00 € an Umsatz überschritten wird und sogar eine Gewerbesteuerpflicht, wenn mehr als 24.500,00 € im Jahr umgesetzt werden. Dies wird von vielen Privatpersonen nicht beachtet, da sie irrtümlich der Meinung sind, für Privatverkäufe keine Steuern zahlen zu müssen und dem Fiskus so jedes Jahr Steuern entgehen. Hier ist jedoch größte Vorsicht geraten, da auch bei Unkenntnis über die Steuerpflicht eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung nicht entfallen lässt.
Wer auf Onlineplattformen Sachen verkauft, sollte sich daher an einen Steuerberater wenden und nachfragen, ob er seine Verkäufe angeben muss oder nicht. Hierbei sollten auch bereits in der Vergangenheit liegende Verkäufe berücksichtigt werden, da man durch eine Selbstanzeige unter Umständen straffrei aus der ganzen Angelegenheit herauskommen kann. Selbstverständlich wird man um eine Steuernachzahlung nicht herumkommen, welche sogar mehrere tausend Euro ausmachen kann.
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Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller