Ebay verbietet Händlern und Nutzern zum Teil das Vertreiben gewisser Güter, so auch hinsichtlich rechtsextremer Kleidung. Der Produzent solcher Kleidung hatte nun gegen ebay geklagt mit der Begründung, ebay betreibe als marktbeherrschendes Unternehmen einen Boykott.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden:„Grundsätzlich gilt für ebay nicht anderes wie für jeden anderen Privaten auch und ist damit völlig frei in der Entscheidung, welche Waren es zulässt und welche nicht. Auf Grund der Dominanz von ebay spielt aber das Wettbewerbsrecht hier eine Rolle.“
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Stellung als marktbeherrschendes Unternehmen aber abgelehnt. „ Der Einwand der Gegenseite, es vertreibe gar keine rechtsextreme Kleidung, konnte das Gericht daher offen lassen“, so Cäsar-Preller weiter.
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