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Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat sich in einem kürzlich ergangenen Urteil (OLG, Urteil v. 05.09.2012, Az.: 7 U 15/12) mit dem Schmerzensgeldanspruch im allgemeinen Schadenersatzrecht befasst. Im Fall war ein Motorradfahrer gestürzt, als er über die glatte Oberfläche eines Fährschiffes fuhr.  Infolge des Sturzes zog sich der Motorradfahrer eine schwere Verletzung an seinem Arm zu, die eine intensive Heilbehandlung erforderlich machte. 
Der Motorradfahrer verklagte daraufhin den Fährbetrieb unter anderem auf Schmerzensgeld. Der Fährbetrieb beantragte, die Klage abzuweisen. In der Klageerwiderung behauptete der Fährbetrieb, die Oberfläche der Fähre sei am Unfalltag gar nicht glatt gewesen. Der Kläger sei vielmehr selbst an dem Unfall schuld, da er zu schnell gefahren sei.
Später stellte sich heraus, dass in der Zeit des Unfalls im Logbuch der Fähre ein Eintrag vorhanden war, der eindeutig auf die glatte Oberfläche hinwies. Dennoch wurden die Fährgäste nicht auf diese Rutschgefahr aufmerksam gemacht. Ein ganz klarer Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten des Fährbetriebes, der zum Schadenersatz verpflichtet. 
Das OLG sah nun in dem bewusst wahrheitswidrigen Vortrag der Beklagten einen Umstand, der den Schmerzensgeldanspruch des Klägers erheblich erhöht. Dem Kläger wurden statt der sonst für seine erlittenen Schmerzen übliche EUR 500 ganze EUR 5.000 Schmerzensgeld zugesprochen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden begrüßt dieses Urteil. Die Parteien im Zivilprozess sind zum wahrheitsgemäßen Vortrag verpflichtet. Wer hiergegen verstößt, läuft nicht nur Gefahr, den Prozess zu verlieren, sondern auch im Rahmen eines geltend gemachten Schmerzensgeldes abgestraft zu werden. Dieses dient nämlich nicht nur der Entschädigung für erlittene Schmerzen, sondern auch der Wiedergutmachung für sonstige Belastungen, so Cäsar-Preller. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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