Ein Vermieter muss dem Mieter eine Alternativwohnung anbieten, kündigt er ihm die Wohnung wegen Eigenbedarfs. Wenn die Gründe für den Eigenbedarf schon vor der Kündigung gegeben sind, kann er verpflichtet sein, dem Mieter vor Ausspruch der Kündigung eine Wohnung anzubieten.
In einem vor dem Amtsgericht Landsberg am Lech verhandelten Fall hatte der Vermieter einer Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt. Er bewohnte in dem Drei-Parteien-Haus die kleinste Wohnung im Dachgeschoss, die Mieterin in der Erdgeschosswohnung. Im ersten Stock befand sich eine gleichgroße Wohnung die leer stand, bevor der Mieterin gekündigt wurde. Nur sieben Wochen vor der Kündigung wurde die Wohnung wieder vermietet. Mit seiner Klage hatte der Mann daher keinen Erfolg. Er hätte seiner Mieterin die freie Wohnung anbieten müssen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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