Im Eigenbedarfsfall darf bekanntlich der Vermieter seinen Mietern kündigen. Gehört eine vermietete Wohnung jedoch einer Personengesellschaft, wie etwa einer GmbH oder eine Kommanditgesellschaft, so dürfen die Gesellschafter dem Mieter nicht wegen Eigenbedarfs kündigen.
In diesem Sinne wies der Bundesgerichtshof die Räumungsklage einer GmbH & Co. KG ab. Zwei Eheleute waren hier die alleinigen Gesellschafter. Sie wollten selbst in die vermietete Wohnung einziehen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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