Bei der Sanierung der Hausfassade muss sich die Eigentümergemeinschaft nicht unbedingt für die günstigste Lösung entscheiden. Wenn es beispielsweise gute Gründe für eine umfassende Sanierung gibt, darf die Gemeinschaft diese beschließen (Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen: 20 W 138/08).
In dem verhandelten Fall hatte ein Gutachter lediglich die Dämmung der Giebelwand empfohlen. Um Schimmelprobleme dauerhaft auszuschließen, beschloss die Eigentümergemeinschaft aber eine Dämmung der gesamten Fassade, die viel teurer war. Da diese tatsächlich den Schimmel wirksam abhält, wurde dieser Beschluss vom Gericht für rechtens erklärt.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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