Die Aufnahme eines neuen Mieters ist kein Kündigungsgrund, da eine Wohngemeinschaft ihre Mitbewohner mehrfach wechseln darf. Es sei denn, der Mietvertrag schließt dies aus. So urteilte das Landgericht Berlin (Az. 65b S 78/13).
Anstelle der drei ursprünglichen Mieter zogen mehrfach neue Mitbewohner in die WG ein und schlossen jeweils Nachträge zum Mietvertrag ab. Doch plötzlich verweigerte der Vermieter die Zustimmung zu einem weiteren Wechsel und kündigte fristlos mit einer Klage auf Räumung.
Diese wurde jedoch von Gericht abgewiesen. Die Zustimmung des Vermieters für einen Wechsel der Mieter in einer Wohngemeinschaft ist zwar grundsätzlich notwendig, aber so hat die WG auch ein Recht darauf, dass der Vermieter zustimmt, wenn keine triftigen Gründe gegen ein neues Mitglied sprechen. Wer eine Wohnung an eine WG vermietet, muss auch deren Wechselrecht in Kauf nehmen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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