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Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Neuwagen neuwertig sein muss. Um den Kaufvertrag zu erfüllen, darf ein verkratzter Wagen nicht mittelmäßig repariert werden. 
Ein Fall:
Der Käufer eines fast 40 000 Euro teuren BMW erhält seine Anzahlung zurück. Denn er erhielte von dem BMW-Vertragshändler einen verkratzten Wagen. Daraufhin verlangte der Käufer eine Nachbesserung. Nach der Reparatur jedoch glänzte der Lack aber nicht mehr makellos. Somit trat der Käufer vom Vertrag zurück. 
Zu Recht urteilte der BGH. Denn auch wenn er Käufer eine Nachbesserung verlangt hat, müsse der Wagen neuwertig geliefert werden. 
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