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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mieter den Einbau von funkgestützten Ablesegeräten in der Wohnung dulden müssen. 
In einem vor Gericht verhandelten Fall wehrte sich eine Heidelberger Mieterin dagegen, dass die Vermieterin Ablesegeräte für Heizungswärme, Warmwasser und Kaltwasser gegen funkbasierte Zähler austauschen wollte. Die Mieterin argumentierte, sie wolle in der Wohnung kein mit Funk arbeitendes System. Der BGH entschied jedoch, dass die Heizkostenverordnung nicht nur den Austausch unbrauchbar gewordener Geräte erfasst. Mieter müssten auch den Austausch noch funktionstüchtiger Messgeräte durch modernere Systeme dulden. Außerdem sei es eine Wohnwertverbesserung und könne den Wert der Wohnung erhöhen, wenn sie zur Ablesung des Wasserzählers nicht betreten werden müsse. (BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 326/10)
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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