Dachlawinen und Eiszapfen können zur Gefahr für Passanten werden. Mieter sollten daher ihre Vermieter auf potenzielle Gefahren hinweisen, empfiehlt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Jeder soll sich grundsätzlich selbst vor Schneelawinen und Eiszapfen schützen. Jedoch bei extremer Wetterlage und offensichtlicher Gefahr ist Handeln notwendig. Dies ist aber dann Aufgabe des Vermieters. Die Mieter müssen aber gefährliche Eiszapfen dann abschlagen, wenn dies aufgrund der niedrigen Gebäudehöhe ohne Gefahr für die eigene Person erfolgen kann. Es sollte kein Schaden durch Dritte passieren. Zudem sollte die Hilfe der Feuerwehr nur in Ausnahmen erfolgen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Neueste Kommentare