Der Bundesgerichtshof entschied, dass Kinder für ihre Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind, auch wenn diese den Kontakt zu ihnen vor Jahren abgebrochen haben.
Ein Sohn weigerte sich im konkreten Fall für seinen Vater den Unterhalt im Pflegeheim von rund 9.000€ zu bezahlen. Der Vater hatte zu seinem Sohn den Kontakt abgebrochen als er 19 Jahre alt war. Bis zum Einzug ins Pflegeheim hatten die beiden 36 Jahre lang keinen Kontakt.
Die Bundesrichter entschieden, dass der Vater zwar seine Rücksichtpflicht verletzt habe, aber nur eine „schwere Verfehlung“ beende die Unterhaltspflicht des Kindes.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Neueste Kommentare