Das Amtsgericht Aurich hat am 1. März 2013 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Embdena Partnership GmbH eröffnet, meldet das Fondstelegramm. „Nachdem wir uns an Pleiten von Schiffsfonds leider schon fast gewöhnen mussten, scheint nun eine neue Dimension erreicht. Denn das ein Initiator von Schiffsfonds Insolvenz anmeldet, ist neu“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Die Embdena Partnership GmbH bekam schon früh die Krise der Schifffahrt zu spüren. Embdena Schiffsfonds zählten zu den ersten, die den Gang vors Insolvenzgericht antreten mussten. Das betraf u.a. die Schiffsfonds MS Lilly Mitchell und MS John Mitchell. Zuletzt verurteilte das Landgericht Aurich die Embdena Partnership dazu, Anlegern der Fonds MS Bluestar und MS Eaststar Schadensersatz wegen Prospektfehlern zu zahlen.
„Grundsätzlich müssen die Anleger von Embdena Schiffsfonds aufpassen, dass sie jetzt nicht ihr ganzes investiertes Kapital verlieren“, sagt Fachanwalt Cäsar-Preller. Der Jurist sieht durchaus Möglichkeiten, Schadensersatz durchzusetzen. „Neben Prospektfehlern kann auch die Falschberatung durch die Anlageberater den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Im Beratungsgespräch müssen die Anleger genau über das Risiko der Anlage bis zum Totalverlust und Rückvergütungen der Berater, so genannte Kick-Backs, informiert werden“, erklärt der Jurist.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
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