Der Bundesgerichtshof entschied, dass Fluggäste nicht nur bei annullierten Flügen ein Recht auf eine Ausgleichszahlung haben, sondern auch wenn der Flug verspätet ist und die Fluggäste durch diese Verspätung ihren Zielort erst einen Tag später erreichen.
Zu dem Urteil kam es weil zwei Reisende ihren Anschlussflug nach San José durch die eineinhalbstündige Verspätung der Fluglinie Iberia S.A. verpassten und so ihr Reiseziel einen Tag später als eigentlich geplant erreichten. Die Klage der Reisenden wurde zuerst vom Amtsgericht abgewiesen, da die Kläger aber Revision einlegten, verurteilte der Bundesgerichtshof die Beklagten zur Zahlung.
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